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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuletzt aktualisiert: April 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen OAVA Studios, Inhaber Darko Alexandru Mitru (nachfolgend "Auftragnehmer"), und dem Auftraggeber über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Webentwicklung, Design, Softwareentwicklung und Automatisierung.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein über die Website oder per E-Mail übermitteltes Angebot des Auftragnehmers annimmt oder der Auftragnehmer einen Auftrag des Auftraggebers schriftlich bestätigt. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. dem individualisierten Angebot.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zu Preisänderungen führen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen, sofern dies im Rahmen der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung üblich ist.

Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden, sofern dies vereinbart wurde.

4. Preise & Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro und inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes vereinbart.

Die Zahlung ist, sofern nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Projekten mit einem Gesamtvolumen von mehr als 1.000 Euro kann eine Anzahlung von 50 % vor Beginn der Arbeiten vereinbart werden.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

5. Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Materialien und Zugangsdaten rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung. Verzögerungen, die durch eine nicht oder nicht rechtzeitig erfolgte Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und berechtigen den Auftragnehmer zu einer angemessenen Verlängerung der Fristen.

6. Urheberrecht & Nutzungsrechte

Alle Entwürfe, Konzepte und Programmierarbeiten unterliegen dem Urheberrecht. Die Nutzungsrechte an den erstellten Werken gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.

Der Umfang der Nutzungsrechte richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, das erstellte Werk im Rahmen eigener Referenzvorlagen zu präsentieren, sofern dem keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

7. Haftungsbeschränkung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und dann beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

8. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen — insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, Konzepte und technische Dokumentationen — vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus.

9. Laufzeit & Kündigung

Die Laufzeit von Projektverträgen richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Laufende Dienstleistungsverträge (z.B. Hosting, Wartung) haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten und verlängern sich jeweils um 1 Monat, wenn sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei wesentliche Vertragspflichten verletzt und diese Verletzung auch nach Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist abgestellt wird.

10. Gerichtsstand & anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers in Deutschland.

11. KI-gestützte Dienstleistungen

OAVA Studios setzt Künstliche Intelligenz (KI) zur Unterstützung bestimmter Dienstleistungen ein. Für die KI-Nutzung gilt:

  • KI-gestützte Antworten (z.B. im Support-Chatbot) sind Unterstützungsdienste und ersetzen keine verbindliche Rechtsberatung oder vertragliche Zusagen.
  • KI-generierte Inhalte (Vertragsentwürfe, Textvorschläge) sind Entwürfe und bedürfen der Überprüfung und Freigabe durch einen autorisierten Mitarbeiter, um rechtliche Bindung zu entfalten.
  • OAVA Studios haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit von KI-generierten Antworten, soweit diese nicht durch einen Mitarbeiter bestätigt wurden.
  • Der Kunde hat jederzeit das Recht, die Bearbeitung durch einen menschlichen Mitarbeiter anstatt der KI zu verlangen.
  • KI-Verarbeitung erfolgt auf eigenen Servern (On-Premise). Es erfolgt keine Datenübertragung an externe KI-Dienstleister.
  • Detaillierte Informationen zur KI-Nutzung finden Sie in unserer KI-Richtlinie.

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

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